Nach Gewerkschaftsschätzungen sind nur etwa ein Drittel aller westdeutschen Krankenhausbeschäftigten und rund ein Viertel aller ostdeutschen Krankenhausbeschäftigten tarifgebunden. Diese Schätzung basiert auf der Tatsache, dass etwa ein Drittel aller Krankenhäuser von Wohltätigkeitsorganisationen betrieben werden und etwa ein Drittel private Unternehmen sind, die keinen Tarifvertrag abgeschlossen haben. BDPK schließt Tarifverträge ab. Der BDPK wies aber auch darauf hin, dass mehrere regionale Mitgliedsverbände nach wie vor eigene Tarifverträge abschließen, wie die Landesverbände Baden-Württemberg und Bayern im Süden, Hessen sowie Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im Westen. Auch die Hilfsorganisationen Caritas der katholischen Kirche und Diakonie der evangelischen Kirche betreiben Krankenhäuser. Diese Organisationen sind jedoch kirchenrechtlich geregelt. Daher sind sie nicht Teil von Tarifverhandlungen und werden in diesem Abschnitt nicht berücksichtigt. * Nur Lohnvereinbarungen, die wiederholt ausgehandelt werden. Bei regional differenzierten, parallelen Vereinbarungen kann eine aggregierte Antwort gegeben werden, die das Muster erläutert. Der Krankenhaussektor ist stark von der Privatisierung betroffen, ein Prozess, der zu einem stetigen Rückgang der Deckungsquote von Tarifverträgen geführt hat.
Die Arbeitgeberorganisation, die private Krankenhäuser vertritt, BDPK, hat 1993 den Mehr-Arbeitgeber-Kollektivvertrag gekündigt; seitdem wurde kein neues Abkommen geschlossen. Unternehmensvereinbarungen für alle Krankenhäuser, die sich im Besitz eines privaten Unternehmens befinden, sind außergewöhnlich. Vereinbarungen mit einem einzigen Arbeitgeber betreffen in der Regel nur eine Minderheit der privaten Krankenhäuser. In Deutschland waren die Krankenhäuser 2007 einer der wenigen Sektoren, die für das Beschäftigungswachstum sorgten. Der Anstieg der Beschäftigungszahlen ist jedoch hauptsächlich auf die Zunahme der geringfügigen Teilzeitarbeit zurückzuführen. Mehr als 50 % der Beschäftigten in Krankenhäusern des öffentlichen Sektors sind durch Vereinbarungen über mehrere Arbeitgeber abgedeckt, während die Deckungsquoten in privaten Krankenhäusern aufgrund von Vereinbarungen mit einem Arbeitgeber unter 10 % liegen. Es gibt kein Repräsentativitätsproblem in diesem Sektor; die Situation wird jedoch durch die Privatisierung beeinträchtigt. In Westdeutschland sind rund 55,6 % und in Ostdeutschland etwa 59,1 % aller in öffentlichen Krankenhäusern tätigen Ärzte erfasst. In privaten Krankenhäusern decken Tarifverträge jedoch nur 5,3 % (West) und 15,5 % (Ost) der Ärzte ab. Eine beträchtliche Anzahl von Krankenhäusern befindet sich in kirchlichem Besitz oder gehört gemeinnützigen Organisationen an und ist nach deutschem Recht von Tarifverhandlungen ausgeschlossen. Gewerkschaftsangaben zufolge entsprechen Lohnverträge mit mehreren Arbeitgebern in kirchlichen Krankenhäusern tendenziell nicht den Standards, die die Gewerkschaften in Tarifverträgen vorgeben.