Feiertag: “Tag der Deutschen Einheit” 38.09 Stirbt ein Arbeitnehmer oder hört er auf, nicht mehr beschäftigt zu werden, so erhält der Arbeitnehmer oder der Nachlass des Arbeitnehmers einen Betrag in Höhe des Produkts, das durch Multiplikation der Anzahl der Stunden des verdienten, aber nicht genutzten Urlaubsurlaubs mit dem Lohn auf das Guthaben des Arbeitnehmers mit dem Stundenlohn berechnet wird, der aus der in der Ernennungsurkunde des Arbeitnehmers am Tag der Kündigung des Arbeitnehmers vorgeschriebenen Klassifizierung berechnet wird. Beschäftigung, mit der Ausnahme, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Urlaub gewährt, der vom Arbeitnehmer vor Beendigung der Beschäftigung durch Entlassung gewährt, wenn der Arbeitnehmer dies aufgrund der Anforderung beantragt, die Mindestanforderungen an die kontinuierliche Beschäftigung für abfindige Entgelt zu erfüllen. Orientierungswochen (inkl. Deutsch-Intensivkurs) – fakultativ 38.10 Ungeachtet des Paragrafen 38.09 ist ein Arbeitnehmer, dessen Anstellung aufgrund einer Erklärung, dass er seine Stelle aufgibt, gekündigt wird, berechtigt, die in Ziffer 38.09 genannte Zahlung zu erhalten, wenn er diese innerhalb von sechs (6) Monaten nach Beendigung seiner Anstellung beantragt. 38.11 Der Arbeitgeber verpflichtet sich, Vorauszahlungen des geschätzten Nettogehalts für Urlaubszeiten von zwei (2) oder mehr vollen Wochen auszustellen, sofern der Arbeitnehmer mindestens sechs (6) Wochen vor Beginn der Urlaubszeit einen schriftlichen Antrag auf eine solche Vorauszahlung erhält. 38.07 Wurde einem Arbeitnehmer in einem Urlaubsjahr nicht der gesamte Urlaubsurlaub gewährt, der dem Arbeitnehmer gutgeschrieben wurde, so wird der nicht genutzte Teil des Urlaubsurlaubs des Arbeitnehmers in das folgende Urlaubsjahr übertragen. Die Übertragung über ein (1) Jahr hinaus erfolgt einvernehmlich. . 38.01 Das Urlaubsjahr ist vom 1.
April bis 31. März des folgenden Kalenderjahres, einschließlich. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, ungenutzte Urlaubsurlaubsgutschriften bis zu einem Maximum von zweihundertzweiundsechzig Dezimalstunden (262,5) Stunden oder zweihundertachtzig (280) Stunden für Mitarbeiter, die als GL oder GS eingestuft sind, eines Arbeitnehmers, der von einer organisation zurücktritt, die in Anhang I, IV oder V des Finanzverwaltungsgesetzes aufgeführt ist, zu akzeptieren, um eine Position beim Arbeitgeber einzunehmen, wenn der übertragende Arbeitnehmer berechtigt ist und sich für die Übertragung dieser Kredite entschieden hat.